Mit der 4. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die mit 15.03.2021 in Kraft getreten ist, wurde der Lockdown für reale Gruppentreffen zumindest bis 11.04.2021 beendet.
Ab sofort sind also reale Gruppentreffen von medizinischen und psychosozialen Selbsthilfegruppen unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen möglich.
- Treffen können in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden.
- Bei Treffen in geschlossenen Räumen ist eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen.
- Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist weiterhin ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
4. Novelle zur 4. COVID19 Schutzmaßnahmenverordnung, 15.3.2021