Ein selbstbestimmtes Leben zu führen, sollte in der heutigen Welt eine Selbstverständlichkeit sein.
Doch was, wenn man mit einer psychiatrischen Diagnose konfrontiert wird, die es einem unmöglich macht, selbständig Entscheidungen zu treffen? Was, wenn im alter eine Demenz auftaucht und man in seiner Urteilsfähigkeit eingeschränkt ist?
Dieses Seminar will juristische Wege aufzeigen, wie man sein Leben auch unter diesen Voraussetzungen weiterhin nach eigenen Vorstellungen gestalten kann.
Es informiert darüber, wie man mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht oder einer Erwachsenenvertretung eine Vertrauensperson aus dem familiären Umfeld / dem Freundeskreis als seine rechtlich anerkannte Vertretung einsetzen kann.
Sie erhalten Aufklärung darüber, wie man über eine Patientenverfügung klare Vorgaben für künftige medizinische (Nicht-) – Behandlungen, z. B. die Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen, festlegen kann.
Es thematisiert auch die (seit kurzem in Österreich legale) Errichtung einer Sterbeverfügung, mit welcher man bei unheilbarer Krankheit seinem Leben zu einem selbstgewählten Zeitpunkt ein Ende setzen kann.
Datum | Zeit | Raum | Ort | Referent:in |
10.02.2023 | 9 – 17 Uhr | 3.09 | Lauzilgasse 25, 3. Stock 8020 Graz |
Mag.a Tamara Engelbrecht |
Moderatorin
Mag.a Tamara Engelbrecht ist Juristin mit Schwerpunkt Familienrecht und arbeitet seit 20 Jahren beim psychosozialen Dienst Graz. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst die juristische Klient:innen – und Angehörigenberatung sowie die Schulung der Mitarbeiter:innen in diversen Rechtsfragen. Außerdem bietet sie – als beim Justizministerium eingetragene Mediatorin – geförderte Familien- und Pflegemediationen an.
Anmeldeschluss | Zielgruppen | Veranstalter | Partner |
2 Wochen vor Beginn |
-Sprecher:innen von SHG -SHG Mitglieder |
Selbsthilfe Steiermark | Fond Gesundes Österreich |
Zusätzliche Informationen
Wenn Sie Fragen zu Anreise, Unterkunft, Vorbereitung und Material haben, dann wenden Sie sich sehr gerne an das Büro der Selbsthilfe Steiermark.
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